Jugendschutz


Jugendliche ab 16 und unter 18 Jahren müssen die Veranstaltung nicht um 24 Uhr verlassen, wenn sie in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sind.

Der Gesetzgeber hat das Jugendschutzgesetz geändert und bietet Euren Eltern die Möglichkeit, eine (mind. 18 jährige) Aufsichtsperson zu beauftragen Eure Aufsicht zu übernehmen.

Folgendes müsst Ihr bei Eurem Besuch beachten:

  • Minderjährige dürfen keinen brandweinhaltigen Alkohol konsumieren
  • jeder Minderjährige braucht eine Aufsichtsperson
  • die Aufsichtsperson muss sich während des gesamten Festival Besuches, bei der minderjährigen Person aufhalten.

Folgendes müsst Ihr mitbringen:

  • schriftliche Erklärung der Eltern in 2 facher Ausführung (download hier)
  • Ausweiskopie des unterschreibenden Elternteils (zur Prüfung der Unterschrift)
  • Ausweis und Ausweiskopie der Aufsichtsperson
  • Haftungserklärung der Aufsichtsperson (download hier)
  • Ausweis der minderjährigen Person

Bringt einfach die Unterlagen mit, dann gibt es auch keine Probleme...

Hier könnt Ihr Euch das allgemeine Infoblatt der Bundesregierung ansehen, in der die Gesetzgebung erklärt wird (download)

Wir wünschen Euch viel Spass beim Ruhr Reggae Summer 2008...

Euer Ruhr Reggae Summer Jugend Service